Mehrstufig geprüft. Jede Aussage rückführbar. Genau deshalb nachweisbar. Auf dieser Seite steht, wie wir prüfen, was der Agent darf und was er nicht darf.
Primärquellen werden erfasst: Richtlinie, Gesetzestext, Leitlinien der Aufsicht, Normen. Jede Quelle bekommt eine Kennung, unter der sie später im Werk zitiert wird.
Das Werk wird an der Umsetzungslogik entlang gebaut: Betroffenheit, Pflichten, Maßnahmen, Nachweise. Jeder Abschnitt trägt die Quellen, auf die er sich stützt.
Fachliche Prüfung, Quellenverifikation, Urheberrechts- und Provenienzprüfung. Erst wenn alle drei Stufen abgeschlossen sind, entsteht eine Fassung.
Werk, Prüfbericht und Quellenverzeichnis erscheinen zusammen, mit Fassungsnummer und Prüfdatum. Ändert sich die Rechtslage, folgt eine neue Fassung.
Die Prüfkette ist das Argument. Sie ist je Werk dokumentiert und liegt als Prüfbericht bei.
Der Agent bekommt als Arbeitsgrundlage ausschließlich den Inhalt einer bestimmten Fassung eines bestimmten Werks — inklusive Kapitel-, Abschnitts- und Anhangsstruktur. Findet er zu einer Frage keine tragende Stelle, gibt er das als Antwort zurück, statt eine plausible Formulierung zu bilden. Deshalb ist jede Antwort im Buch nachlesbar, und deshalb kannst du sie in einem Audit oder gegenüber einem Mandanten belegen.
Ein E-Book endet beim Lesen. Hier gehören Arbeitsmaterial und ein Agent auf dem Werk dazu.
Der Agent kennt genau dieses Werk in genau dieser Fassung — kein zusammengesuchtes Internetwissen.
Ein Arbeitsmittel auf Basis eines geprüften Werks. Die Bewertung deines Einzelfalls bleibt Sache deiner Beratung.
NIS2 in der Praxis, Fassung 2.1 — mit Prüfstand und Agent.